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Können sich die Scheidungskosten noch erhöhen?
Die Kosten des Scheidungsverfahrens (Gerichtskosten und Anwaltskosten) können sich z.B. dann noch erhöhen, wenn das Gericht einen höheren Gegenstandswert festsetzt, als er diesseits bei der Berechnung zugrunde gelegt wurde. Dies kann z.B. dadurch passieren, dass sich aus entsprechenden Nachfragen des Gerichts im Scheidungstermin ergibt, dass die monatlichen Gesamteinnahmen der Eheleute (netto) doch höher liegen, als ursprünglich angenommen.
Dies könnte auch dadurch passieren, dass einer der relativ seltenen Fälle eintritt, dass das Gericht entgegen der üblichen Gepflogenheiten das Vermögen der Eheleute bei der Gegenstandswertberechnung mit berücksichtigt Gegenstandswertberechnung.
Die Scheidungskosten können aber auch dadurch steigen, dass einer der Ehegatten im laufenden Verfahren weitergehende Ansprüche geltend macht, z.B. im Laufe des Verfahrens auf Unterhaltszahlungen, Hausratsteilung oder Zugewinnausgleich klagt oder vom Gericht das Sorgerecht oder das Umgangsrecht betreffend der gemeinsamen Kinder regeln lassen möchte.
Dadurch würde sich wegen der hinzukommenden "Folgesachen" auch der Gegenstandswert des Verfahrens erhöhen.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich jedoch einig sind und kein Streitpunkt hinzukommt, bleibt es in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle bei den hier ermittelten Kosten.
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