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Was ist eine
Online-Scheidung?


Was ist der Vorteil
einer Online-Scheidung?


Kommt für mich eine
Online-Scheidung in Frage?


Kostet eine Online-Scheidung
weniger?


Welche Kosten kommen
auf mich zu?


Wie errechne ich den
Gegenstandswert?


Können sich die Scheidungs-
kosten noch erhöhen?


Wann muss ich
erstmals etwas zahlen?


Können wir uns die
Scheidungskosten teilen?


Welche Wirkungen
hat die Scheidung?


Welche Wirkungen hat die Scheidung?

Die Wirkungen der Scheidung treten mit Rechtskraft der Scheidung ein, d.h., in dem Zeitpunkt, in dem keiner der Ehepartner mehr Berufung gegen das Scheidungsurteil einlegen kann.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich dann, wenn Sie über Ihren Ehepartner krankenversichert waren, spätestens jetzt selbständig krankenversichern müssen. Sie sollten dies möglichst noch vor der Scheidungsantragstellung bzw. mit dem Beginn des Getrenntlebens mit der Krankenversicherung besprechen und sich ggf. versicherungstechnisch beraten lassen.

Sie können Ihren Ehepartner nicht mehr beerben und auch Ihr Ehepartner kann Sie nicht mehr beerben. Sollten Sie ein Testament errichtet haben, in welchem Sie Ihren Ehepartner zum Erben oder Vermächtnisnehmer eingesetzt haben, sollten Sie dieses Testament in jedem Fall durch ein aktuelles, neues Testament ersetzen.

Falls Sie Ihrem Lebenspartner bei einer Lebensversicherung oder einer Unfallversicherung als Begünstigten angegeben haben und diese Wirkung nicht mehr wünschen, vergessen Sie bitte nicht, dies bei der Versicherung entsprechend ändern zu lassen. Sie können solche Änderungen in der Regel jeder Zeit veranlassen, also ohne Weiteres auch schon bereits während des Getrenntlebens.

Mit der Rechtskraft der Scheidung erwachsen Ihnen und Ihrem Ehepartner, sofern Sie im Güterstand der Zugewinn-gemeinschaft lebten (Normalfall) ggf. Ansprüche auf    Zugewinnausgleich, unter Umständen schon während der Zeit der Trennung, aber auch nach Rechtskraft der Scheidung bestehen zwischen den Eheleuten unter Umständen wechselseitige Unterhaltsansprüche (Geschiedenenunterhalt).

In steuerlicher Hinsicht können Sie mit Ihrem Ehepartner nicht mehr gemeinsam steuerlich bei der Einkommenssteuer veranlagt werden. Dies ist grundsätzlich bereits während des Getrenntlebens vor der Scheidung der Fall. Während der Trennungsphase kann jedoch ein Ehepartner noch wie vor vom anderen Ehepartner verlangen, dass beide Ehepartner die gemeinsame steuerliche Veranlagung wählen. Dann ist derjenige Ehepartner, der dies vom anderen verlangt, jedoch verpflichtet, diesem die finanziellen Nachteile zu ersetzen, die diesem hierauf erwachsen.

Des Weiteren endet bereits in dem Monat, indem Ihrem Ehepartner der Scheidungsantrag zugestellt wird, die Phase der Ehe, während der erwerbstätige Ehepartner wechselseitig jeweils am Erwerb von Rentenansprüchen teilhaben. Wenn Sie also derjenige Ehepartner sind, der erheblich mehr Erwerbseinkommen hat als der andere Ehepartner, sollten Sie einen Scheidungsantrag nicht all zu sehr auf die "lange Bank" schieben, da Sie in jedem Monat, indem Sie einen Scheidungsantrag später stellen, als dies möglich wäre, ggf. einen Teil der im jeweiligen Monat erworbenen Rentenansprüche verlieren, die - auf der anderen Seite - Ihrem Ehepartner im Rahmen des Versorgungsausgleichs hinzugerechnet werden.

Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?


Wann liegt ein
Getrenntleben vor?


Kann ich den
Online-Scheidungsantrag
schon früher abschicken?


Was ist, wenn ein
Ehepartner im Ausland lebt?


Scheidung einer
gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft?


Wann ist mein
Scheidungstermin?


Bei welchem Gericht
findet die Scheidung statt?


Infos Zugewinnausgleich

Infos Versorgungsausgleich

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