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Was ist eine
Online-Scheidung?


Was ist der Vorteil
einer Online-Scheidung?


Kommt für mich eine
Online-Scheidung in Frage?


Kostet eine Online-Scheidung
weniger?


Welche Kosten kommen
auf mich zu?


Wie errechne ich den
Gegenstandswert?


Können sich die Scheidungs-
kosten noch erhöhen?


Wann muss ich
erstmals etwas zahlen?


Können wir uns die
Scheidungskosten teilen?


Welche Wirkungen
hat die Scheidung?


Wann muss ich erstmals etwas zahlen?

Sie reichen den Scheidungsantrag in unserer Kanzlei ein (online oder per Post). Wir erstellen anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen den Scheidungsantrag und schicken diesen an das für das Scheidungsverfahren zuständige Gericht. Sie kriegen sodann vom Gericht das Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens mitgeteilt. Erst dann, wenn dieses Aktenzeichen vorliegt, erhalten Sie von uns die erste Rechnung über die erste Hälfte der Anwaltsgebühren.

In der Regel zahlen Sie also etwa 50 % der insgesamt anfallenden Anwaltsgebühren, sobald das Aktenzeichen des Gerichtes feststeht. Die Rechnung mit dem zweiten Teil der Gebühren erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt, je nach Verfahresndauer, spätestens jedoch nach dem Ende Ihres Scheidungsverfahrens vor dem Amtsgericht.

Falls Sie die Anwaltsgebühren nicht in den oben beschriebenen 2 Raten zahlen möchten, können wir selbstverständlich auch eine andere Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie uns bitte dann an oder schicken Sie uns dann eine E-Mail.

Falls Sie dies wünschen, können Sie natürlich auch die vollen Anwaltsgebühren auf einmal zahlen. Dies ist manchmal einkommenssteuerrechtlich von Vorteil. Bitte beachten Sie, das Scheidungskosten in der Regel unter bestimmten Umständen einkommenssteuer- mindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Um die hierzu notwendigen Bemessungsgrenzen zu überschreiten ist es manchmal ratsam, alle Scheidungskosten in einem einzigen Kalenderjahr entstehen zu lassen. Ggf. sollten Sie sich hierüber von Ihrem Steuerberater oder auch beim Finanzamt informieren.

Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens vor dem Amtsgericht erhalten Sie sodann vom Gericht auch eine Gerichts-kostenrechnung übersandt.

Achtung! Falls Sie als Antragssteller im Ausland leben, beachten Sie bitte, dass Sie die Hälfte unserer Anwaltsgebühren bereits zahlen müssen, bevor wir den Antrag beim Gericht einreichen. Sie erhalten also, wenn Ihr Online-Antrag hier eingeht, zunächst eine Rechnung über 50 % der Gebühren übersandt und wir reichen Ihren Scheidungsantrag beim Gericht ein, sobald jene Rechnung beglichen ist.

Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?


Wann liegt ein
Getrenntleben vor?


Kann ich den
Online-Scheidungsantrag
schon früher abschicken?


Was ist, wenn ein
Ehepartner im Ausland lebt?


Scheidung einer
gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft?


Wann ist mein
Scheidungstermin?


Bei welchem Gericht
findet die Scheidung statt?


Infos Zugewinnausgleich

Infos Versorgungsausgleich

Infos Hausratsteilung

 

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