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Wann muss ich erstmals etwas zahlen?
Sie reichen den Scheidungsantrag in unserer Kanzlei ein (online oder per
Post). Wir erstellen anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen den
Scheidungsantrag und schicken diesen an das für das Scheidungsverfahren
zuständige Gericht. Sie kriegen sodann vom Gericht das Aktenzeichen des
Scheidungsverfahrens mitgeteilt. Erst dann, wenn dieses Aktenzeichen
vorliegt, erhalten Sie von uns die erste Rechnung über die erste Hälfte
der Anwaltsgebühren.
In der Regel zahlen Sie also etwa 50 % der insgesamt anfallenden
Anwaltsgebühren, sobald das Aktenzeichen des Gerichtes feststeht. Die
Rechnung mit dem zweiten Teil der Gebühren erhalten Sie zu einem späteren
Zeitpunkt, je nach Verfahresndauer, spätestens jedoch nach dem Ende Ihres
Scheidungsverfahrens vor dem Amtsgericht.
Falls Sie die Anwaltsgebühren nicht in den oben beschriebenen 2 Raten
zahlen möchten, können wir selbstverständlich auch eine andere
Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie uns bitte dann an oder schicken Sie uns
dann eine E-Mail.
Falls Sie dies wünschen, können Sie natürlich auch die vollen
Anwaltsgebühren auf einmal zahlen. Dies ist manchmal
einkommenssteuerrechtlich von Vorteil. Bitte beachten Sie, das
Scheidungskosten in der Regel unter bestimmten Umständen einkommenssteuer-
mindernd als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Um die hierzu notwendigen Bemessungsgrenzen zu überschreiten ist es
manchmal ratsam, alle Scheidungskosten in einem einzigen Kalenderjahr
entstehen zu lassen. Ggf. sollten Sie sich hierüber von Ihrem Steuerberater
oder auch beim Finanzamt informieren.
Nach Abschluss des Scheidungsverfahrens vor dem Amtsgericht erhalten Sie
sodann vom Gericht auch eine Gerichts-kostenrechnung übersandt.
Achtung! Falls Sie als Antragssteller im Ausland leben, beachten
Sie bitte, dass Sie die Hälfte unserer Anwaltsgebühren bereits zahlen
müssen, bevor wir den Antrag beim Gericht einreichen. Sie erhalten also,
wenn Ihr Online-Antrag hier eingeht, zunächst eine Rechnung über 50 % der
Gebühren übersandt und wir reichen Ihren Scheidungsantrag beim Gericht
ein, sobald jene Rechnung beglichen ist.
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