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Wann ist mein Scheidungstermin?
Nachdem Sie Ihr Scheidungsantragsformular (online oder per Post) an die Anwaltskanzlei Wortmann gesandt haben, werden wir im Normalfall dann, wenn wir keine Rückfragen haben, in 2 bis 3 Werktagen den Scheidungsantrag fertigstellen und diesen an das Gericht senden.
Das Gericht wird für das Scheidungsverfahren ein Aktenzeichen vergeben, den Antrag kurz prüfen und diesen sodann Ihrem Ehepartner per Post zustellen. Ihr Ehepartner erhält sodann Gelegenheit, zum Scheidungsantrag schriftlich Stellung zu nehmen, sofern er dies möchte.
Zugleich wird das Gericht den so genannten Versorgungsausgleich durchführen. Hierzu erhalten Sie über unsere Kanzlei und Ihr Ehepartner direkt vom Gericht einen Fragebogen übersandt, in welchem Sie angeben müssen, von wann bis wann während Ihrer Ehezeit Sie mit welcher Tätigkeit erwerbstätig waren, wo Sie rentenversichert sind und ob Sie ggf. aus anderen Gründen Rentenanwartschaften erworben haben.
Nach Eingang des ausgefüllten Formulares erhalten Sie eine Kopie des Formulars übersandt, dass Ihr Ehepartner ausgefüllt hat (und umgekehrt) um die dortigen Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.
Sodann wird das Gericht die entsprechenden Rentenversicherungsträger, die in den Formularen genannt sind, anschreiben und um Errechnung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften bitten.
Die Rentenversicherungsträger werden entsprechende Rentenbescheide erstellen und diese wiederum an das Gericht schicken. Das Gericht schickt die Rentenbescheide wieder wie zu vor an beide Ehepartner, damit diese jeweils die Rentenbescheide auf Richtigkeit überprüfen können.
Hinweis: Wir empfehlen, sowohl die ausgefüllten Formulare Ihres Ehepartners als auch die Ihnen übersandten Rentenbescheide beider Ehepartner sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen. Ggf. sollten Sie bei Zweifelsfragen einen Rentenberater hinzuziehen.
Sofern Sie Unrichtigkeiten in den Angaben feststellen, teilen Sie diese uns bitte sofort mit. Wenn alle für den Versorgungsausgleich notwendigen Rentenbescheide vorliegen, wird das Gericht einen Scheidungstermin bestimmen.
Die Schnelligkeit, mit der ein solcher Scheidungstermin anberaumt wird, hängt daher im Wesentlichen davon ab, wie schnell im Rahmen des Versorgungsausgleichs die Rentenanwartschaften festgestellt werden können und wie schnell beide Ehepartner hierfür die Zuarbeit leisten.
Im Normalfall muss man mit einer Verfahrensdauer von mindestens 4 Monaten bis 8 Monaten rechnen, bis nach Einreichung des Scheidungsantrages bei Gericht der Scheidungstermin stattfindet.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin selbst etwa 15 Minuten bis 20 Minuten. Beide Ehepartner werden vom Gericht angehört. Sie werden gefragt, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie die Ehe für gescheitert halten und ob Sie geschieden werden möchten. Zur Bestimmung des Gegenstandswertes des Scheidungsverfahrens werden die Ehepartner auch nach Ihrem Einkommen (und in seltenen Fällen) nach Ihrem Vermögen befragt.
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