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Wann ist mein Scheidungstermin?
Nachdem Sie Ihr Scheidungsantragsformular (online oder per Post) an die
Anwaltskanzlei Wortmann gesandt haben, werden wir im Normalfall dann, wenn
wir keine Rückfragen haben, in 2 bis 3 Werktagen den Scheidungsantrag
fertigstellen und diesen an das Gericht senden.
Das Gericht wird für das Scheidungsverfahren ein Aktenzeichen vergeben,
den Antrag kurz prüfen und diesen sodann Ihrem Ehepartner per Post
zustellen. Ihr Ehepartner erhält sodann Gelegenheit, zum Scheidungsantrag
schriftlich Stellung zu nehmen, sofern er dies möchte.
Zugleich wird das Gericht den so genannten
Versorgungsausgleich
durchführen. Hierzu erhalten Sie über unsere Kanzlei und Ihr Ehepartner
direkt vom Gericht einen Fragebogen übersandt, in welchem Sie angeben
müssen, von wann bis wann während Ihrer Ehezeit Sie mit welcher Tätigkeit
erwerbstätig waren, wo Sie rentenversichert sind und ob Sie ggf. aus
anderen Gründen Rentenanwartschaften erworben haben.
Nach Eingang des ausgefüllten Formulares erhalten Sie eine Kopie des
Formulars übersandt, dass Ihr Ehepartner ausgefüllt hat (und umgekehrt) um
die dortigen Angaben auf Richtigkeit zu überprüfen.
Sodann wird das Gericht die entsprechenden Rentenversicherungsträger,
die in den Formularen genannt sind, anschreiben und um Errechnung der
während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften bitten.
Die Rentenversicherungsträger werden entsprechende Rentenbescheide
erstellen und diese wiederum an das Gericht schicken. Das Gericht schickt
die Rentenbescheide wieder wie zu vor an beide Ehepartner, damit diese
jeweils die Rentenbescheide auf Richtigkeit überprüfen können.
Hinweis: Wir empfehlen, sowohl die ausgefüllten Formulare Ihres
Ehepartners als auch die Ihnen übersandten Rentenbescheide beider
Ehepartner sorgfältig auf Richtigkeit zu überprüfen. Ggf. sollten Sie bei
Zweifelsfragen einen Rentenberater hinzuziehen.
Sofern Sie Unrichtigkeiten in den Angaben feststellen, teilen Sie diese
uns bitte sofort mit. Wenn alle für den Versorgungsausgleich notwendigen
Rentenbescheide vorliegen, wird das Gericht einen Scheidungstermin
bestimmen.
Die Schnelligkeit, mit der ein solcher Scheidungstermin anberaumt wird,
hängt daher im Wesentlichen davon ab, wie schnell im Rahmen des
Versorgungsausgleichs die Rentenanwartschaften festgestellt werden können
und wie schnell beide Ehepartner hierfür die Zuarbeit leisten.
Im Normalfall muss man mit einer Verfahrensdauer von mindestens 4 Monaten
bis 8 Monaten rechnen, bis nach Einreichung des Scheidungsantrages bei
Gericht der Scheidungstermin stattfindet.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert der Scheidungstermin selbst
etwa 15 Minuten bis 20 Minuten. Beide Ehepartner werden vom Gericht
angehört. Sie werden gefragt, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie die Ehe
für gescheitert halten und ob Sie geschieden werden möchten. Zur
Bestimmung des Gegenstandswertes des Scheidungsverfahrens werden die
Ehepartner auch nach Ihrem Einkommen (und in seltenen Fällen) nach Ihrem
Vermögen befragt.
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