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Was ist eine
Online-Scheidung?


Was ist der Vorteil
einer Online-Scheidung?


Kommt für mich eine
Online-Scheidung in Frage?


Kostet eine Online-Scheidung
weniger?


Welche Kosten kommen
auf mich zu?


Wie errechne ich den
Gegenstandswert?


Können sich die Scheidungs-
kosten noch erhöhen?


Wann muss ich
erstmals etwas zahlen?


Können wir uns die
Scheidungskosten teilen?


Welche Wirkungen
hat die Scheidung?


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sofern Ihr Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt, reicht es aus, wenn eine   Trennungszeit von 1 Jahr eingehalten wird. Aufgrund der Bearbeitungszeit des Gerichts kann der Scheidungsantrag auch schon etwa 4 Wochen bis 8 Wochen vor Ablauf dieser Trennungszeit eingereicht werden.

Wenn Ihr Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist und der Scheidung im Scheidungsverfahren nicht zustimmt, muss eine Trennungszeit von mindestens 3 Jahren eingehalten werden.

Im Falle einer Nichtzustimmung des Ehepartners und einer Trennungszeit von nur 1 Jahr bis nicht ganz 3 Jahre wird die Sache schwierig. Ein Ehepartner muss dann vor Gericht das Scheitern der Ehe beweisen und hierzu (ggf. mit Zeugenbeweisen) entsprechende Gründe vortragen. Solche Fälle einer streitigen Scheidung eignen sich nicht für einen Online-Scheidungsantrag.

Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?


Wann liegt ein
Getrenntleben vor?


Kann ich den
Online-Scheidungsantrag
schon früher abschicken?


Was ist, wenn ein
Ehepartner im Ausland lebt?


Scheidung einer
gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft?


Wann ist mein
Scheidungstermin?


Bei welchem Gericht
findet die Scheidung statt?


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Infos Versorgungsausgleich

Infos Hausratsteilung

 

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