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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sofern Ihr Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt, reicht es aus, wenn
eine
Trennungszeit von 1 Jahr eingehalten wird. Aufgrund der
Bearbeitungszeit des Gerichts kann der Scheidungsantrag auch schon etwa 4
Wochen bis 8 Wochen vor Ablauf dieser Trennungszeit eingereicht werden.
Wenn Ihr Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist und der
Scheidung im Scheidungsverfahren nicht zustimmt, muss eine Trennungszeit von
mindestens 3 Jahren eingehalten werden.
Im Falle einer Nichtzustimmung des Ehepartners und einer Trennungszeit
von nur 1 Jahr bis nicht ganz 3 Jahre wird die Sache schwierig. Ein
Ehepartner muss dann vor Gericht das Scheitern der Ehe beweisen und hierzu
(ggf. mit Zeugenbeweisen) entsprechende Gründe vortragen. Solche Fälle
einer streitigen Scheidung eignen sich nicht für einen
Online-Scheidungsantrag.
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