Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Sofern Ihr Ehepartner dem Scheidungsantrag zustimmt, reicht es aus, wenn eine Trennungszeit von 1 Jahr eingehalten wird. Aufgrund der Bearbeitungszeit des Gerichts kann der Scheidungsantrag auch schon etwa 4 Wochen bis 8 Wochen vor Ablauf dieser Trennungszeit eingereicht werden.
Wenn Ihr Ehepartner nicht mit der Scheidung einverstanden ist und der Scheidung im Scheidungsverfahren nicht zustimmt, muss eine Trennungszeit von mindestens 3 Jahren eingehalten werden.
Im Falle einer Nichtzustimmung des Ehepartners und einer Trennungszeit von nur 1 Jahr bis nicht ganz 3 Jahre wird die Sache schwierig. Ein Ehepartner muss dann vor Gericht das Scheitern der Ehe beweisen und hierzu (ggf. mit Zeugenbeweisen) entsprechende Gründe vortragen. Solche Fälle einer streitigen Scheidung eignen sich nicht für einen Online-Scheidungsantrag.
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