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Können wir uns die Scheidungskosten teilen?
Grundsätzlich würde das Gericht dann, wenn die Parteien nichts anderes
vereinbaren, die Kosten gegeneinander aufheben. Dies bedeutet, dass jeder
diejenigen Kosten trägt, die bei ihm angefallen sind und dass die
Gerichtskosten (nicht die Anwaltskosten) hälftig geteilt werden.
Wenn nur 1 Ehepartner anwaltlich vertreten ist, führt dies dazu, dass im
Normalfall der Ehepartner den Anwalt bezahlten muss, der ihn auch beauftragt
hat.
Sie können dies bei einer einvernehmlichen Scheidung dadurch ändern, dass
Sie eine
Scheidungskostenvereinbarung schließen.
Sie können ein solches
Formular zur Scheidungskostenvereinbarung herunter laden. Ein bereits vorausgefülltes Exemplar
der Scheidungskostenvereinbarung erhalten Sie auf Wunsch nach dem
vollständigen Ausfüllen des online-Scheidungsantrags ausgefüllt, wenn Sie am
Anfang des Antrags die Option "Ich möchte am Schluss eine
Scheidungskostenvereinbarung ausdrucken" wählen.
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