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Was ist eine
Online-Scheidung?


Was ist der Vorteil
einer Online-Scheidung?


Kommt für mich eine
Online-Scheidung in Frage?


Kostet eine Online-Scheidung
weniger?


Welche Kosten kommen
auf mich zu?


Wie errechne ich den
Gegenstandswert?


Können sich die Scheidungs-
kosten noch erhöhen?


Wann muss ich
erstmals etwas zahlen?


Können wir uns die
Scheidungskosten teilen?


Welche Wirkungen
hat die Scheidung?


Können wir uns die Scheidungskosten teilen?

Grundsätzlich würde das Gericht dann, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, die Kosten gegeneinander aufheben. Dies bedeutet, dass jeder diejenigen Kosten trägt, die bei ihm angefallen sind und dass die Gerichtskosten (nicht die Anwaltskosten) hälftig geteilt werden.

Wenn nur 1 Ehepartner anwaltlich vertreten ist, führt dies dazu, dass im Normalfall der Ehepartner den Anwalt bezahlten muss, der ihn auch beauftragt hat.

Sie können dies bei einer einvernehmlichen Scheidung dadurch ändern, dass Sie eine Scheidungskostenvereinbarung schließen.

Sie können ein solches   Formular zur Scheidungskostenvereinbarung herunter laden. Ein bereits vorausgefülltes Exemplar der Scheidungskostenvereinbarung erhalten Sie auf Wunsch nach dem vollständigen Ausfüllen des online-Scheidungsantrags ausgefüllt, wenn Sie am Anfang des Antrags die Option "Ich möchte am Schluss eine Scheidungskostenvereinbarung ausdrucken" wählen.


Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?


Wann liegt ein
Getrenntleben vor?


Kann ich den
Online-Scheidungsantrag
schon früher abschicken?


Was ist, wenn ein
Ehepartner im Ausland lebt?


Scheidung einer
gleichgeschlechtlichen
Lebenspartnerschaft?


Wann ist mein
Scheidungstermin?


Bei welchem Gericht
findet die Scheidung statt?


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