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Können sich die Scheidungskosten noch erhöhen?
Die Kosten des Scheidungsverfahrens (Gerichtskosten und Anwaltskosten)
können sich z.B. dann noch erhöhen, wenn das Gericht einen höheren
Gegenstandswert festsetzt, als er diesseits bei der Berechnung zugrunde
gelegt wurde. Dies kann z.B. dadurch passieren, dass sich aus entsprechenden
Nachfragen des Gerichts im
Scheidungstermin ergibt, dass die monatlichen
Gesamteinnahmen der Eheleute (netto) doch höher liegen, als ursprünglich
angenommen.
Dies könnte auch dadurch passieren, dass einer der relativ seltenen Fälle
eintritt, dass das Gericht entgegen der üblichen Gepflogenheiten das
Vermögen der Eheleute bei der Gegenstandswertberechnung mit berücksichtigt
Gegenstandswertberechnung.
Die Scheidungskosten können aber auch dadurch steigen, dass einer der
Ehegatten im laufenden Verfahren weitergehende Ansprüche geltend macht, z.B.
im Laufe des Verfahrens auf Unterhaltszahlungen, Hausratsteilung oder
Zugewinnausgleich klagt oder vom Gericht das Sorgerecht oder das
Umgangsrecht betreffend der gemeinsamen Kinder regeln lassen möchte.
Dadurch würde sich wegen der hinzukommenden "Folgesachen" auch der
Gegenstandswert des Verfahrens erhöhen.
Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich jedoch einig sind und kein Streitpunkt
hinzukommt, bleibt es in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle bei den
hier ermittelten Kosten.
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