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Was ist,wenn ein Ehepartner im Ausland lebt?
Wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt, ist es unter Umständen ebenfalls
möglich, eine Scheidung in Deutschland durchzuführen, sofern der andere
Ehepartner in Deutschland lebt und die Ehe in Deutschland geschlossen worden ist.
Hierbei ist es allerdings aus verfahrenstechnischen Gründen von Vorteil,
wenn derjenige Ehepartner den Scheidungs-antrag stellt, der im Ausland lebt.
Wenn Sie im Ausland leben und die Ehescheidung beantragen wollen, beachten
Sie bitte, dass Sie in diesem Fall die Hälfte der voraussichtlich
entstehenden Kosten als Kostenvorschuss vor Einreichung des
Scheidungsantrages begleichen müssen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
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