Kann ich meinen online-Scheidungsantrag schon an die Kanzlei abschicken, wenn wir noch nicht 1 Jahr getrennt leben?

Mit dem Abschicken des Scheidungsantrags erteilen Sie der Anwaltskanzlei Wortmann nur den generellen Auftrag, den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen. Wann dieser Scheidungsantrag eingereicht werden soll, können Sie selbst bestimmen.

Sie können den online-Scheidungsantrag auch schon jetzt bei uns stellen mit der Maßgabe, dass der gerichtliche Scheidungsantrag erst kurz vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht werden soll.

Ein Scheidungsantrag kann auch schon (je nach Arbeitsbelastung des Gerichts) ca. 1-2 Monate vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht werden, da in der Regel mit einer Verfahrensdauer von mindestens 3-4 Monaten gerechnet werden muss, bis es frühestmöglich, selbst bei rasch arbeitenden nicht überlasteten Gerichten, zu einem Scheidungstermin kommt. Wichtig ist stets, dass spätestens an dem Tag, an dem Ihr Scheidungstermin stattfindet, die Trennungszeit abgelaufen ist.