Mit dem Abschicken des Scheidungsantrags erteilen Sie der Anwaltskanzlei
Wortmann nur den generellen Auftrag, den Scheidungsantrag bei Gericht
einzureichen. Wann dieser Scheidungsantrag eingereicht werden soll, können
Sie selbst bestimmen.
Sie können den online-Scheidungsantrag auch schon jetzt bei uns stellen mit
der Maßgabe, dass der gerichtliche Scheidungsantrag erst kurz vor Ablauf der
Trennungszeit eingereicht werden soll.
Ein Scheidungsantrag kann auch schon (je nach Arbeitsbelastung des Gerichts)
ca. 1-2 Monate vor Ablauf der Trennungszeit eingereicht werden, da in der
Regel mit einer Verfahrensdauer von mindestens 3-4 Monaten gerechnet werden
muss, bis es frühestmöglich, selbst bei rasch arbeitenden nicht überlasteten
Gerichten, zu einem Scheidungstermin kommt. Wichtig ist stets, dass
spätestens an dem Tag, an dem Ihr Scheidungstermin stattfindet, die
Trennungszeit abgelaufen ist.