Was ist, wenn ein Ehepartner im Ausland lebt?

Wenn einer der Ehepartner im Ausland lebt, ist es unter Umständen ebenfalls möglich, eine Scheidung in Deutschland durchzuführen, sofern der andere Ehepartner in Deutschland lebt und die Ehe in Deutschland geschlossen.

Hierbei ist es allerdings aus verfahrenstechnischen Gründen von Vorteil, wenn derjenige Ehepartner den Scheidungsantrag stellt, der im Ausland lebt.

Wenn Sie im Ausland leben und die Ehescheidung beantragen wollen, beachten Sie bitte, dass Sie in diesem Fall die Hälfte der voraussichtlich entstehenden Kosten als Kostenvorschuss vor Einreichung des Scheidungsantrages begleichen müssen. Hierfür bitten wir um Verständnis.