Können wir uns die Scheidungskosten teilen?

Grundsätzlich würde das Gericht dann, wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, die Kosten gegeneinander aufheben. Dies bedeutet, dass jeder diejenigen Kosten trägt, die bei ihm angefallen sind und dass die Gerichtskosten (nicht die Anwaltskosten) hälftig geteilt werden.

Wenn nur 1 Ehepartner anwaltlich vertreten ist, führt dies dazu, dass im Normalfall der Ehepartner den Anwalt bezahlten muss, der ihn auch beauftragt hat.

Sie können dies bei einer einvernehmlichen Scheidung dadurch ändern, dass Sie eine Scheidungskostenvereinbarung schließen.

Sie können ein solches Formular zur Scheidungskostenvereinbarung im Download-Bereich herunter laden. Ein bereits vorausgefülltes Exemplar der Scheidungskostenvereinbarung erhalten Sie auf Wunsch nach dem vollständigen Ausfüllen des online-Scheidungsantrags ausgefüllt, wenn Sie am Anfang des Antrags die Option "Ich möchte am Schluss eine Scheidungskostenvereinbarung ausdrucken" wählen.