Hinweis zu Einwohnermeldeamtsanfrage

Eine Einwohnermeldeamtsanfrage ist nur innerhalb Deutschlands möglich.
Für Adressenermittlungen im Ausland wenden Sie sich bitte telefonisch an die Anwaltskanzlei Wortmann.
Wenn sich die Adresse Ihres Ehepartners nicht ermitteln lassen
sollte, wird eventuell eine öffentliche Zustellung des Scheidungsantrages möglich sein.